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Vollmacht
Die Unterzeichnende
Maria Muster, geb. , Musterstrasse 77, 6000 Muster
ermächtigt die
Red Leafs Tax AG, Drescheweg 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein
(falls eine Zustellung von Dokumenten ins Fürstentum Liechtenstein nicht möglich ist, sind sämtliche Dokumente an die Red Leafs Group AG, Pfingstweidstrasse 104a, 8005 Zürich / Schweiz zuzustellen)
Zur Vertretung im Steuerverfahren für Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Verrechnungssteuern vor den st.gallischen Steuerbehörden für das Steuerjahr 2020
Gestützt auf diese Vertretungsvollmacht werden insbesondere Steuererklärungen, Auflagen, Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen der bevollmächtigten Person zugestellt. Das Gleiche gilt für das nicht schriftliche Verfahren.
Der bevollmächtigten Person kommen im Veranlagungsverfahren die gleichen Rechte und Pflichten zu, wie der/den unterzeichneten steuerpflichtigen Person/en selber. Nicht delegierbar ist insbesondere die Verpflichtung zur persönlichen Unterzeichnung der Steuererklärung (Art. 168 Abs. 2 StG und Art. 124 Abs. 2 DBG) und die Pflicht zur persönlichen Auskunftserteilung (Art. 170 Abs. 2 StG).
Diese Vertretungsvollmacht gilt für ausschliesslich für die Steuerverfahren des Steuerjahres 2020 für Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Verrechnungssteuern bis zum schriftlichen Widerruf. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode, dem Verlust der Handlungsfähigkeit oder dem Konkurs der Vollmachtgeberin.
Vaduz / St. Gallen, XX. XXXXXXX XXXXX
Der / die Vollmachtgeberin
Maria Muster
Nutzungsvertrag
1. Zustandekommen und Parteien
Dieser Vertrag (nachfolgend “Vertrag”) über die Nutzung des Portals «Robin Right» (nachfolgend RR), kommt zwischen Red Leafs Tax AG (FL-0002.539.338-3), Drescheweg 1, 9490 Vaduz (nachfolgend “Red Leafs”) und Ihnen als Privatperson (nachfolgend “Kundin/Kunde”), zustande, sobald Sie die unterzeichnete Vollmacht an Red Leafs retournieren.
(Red Leafs und die/der Kundin/Kunde einzeln nachfolgend “Partei” und gemeinsam nachfolgend “Parteien” genannt)
2. Leistungen
2.1 Hintergrund
RR ist eine einfache Möglichkeit, Ihre definitive Steuerveranlagung prüfen zu lassen. RR ist eine Lösung, welche die betreffenden Steuerveranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer des betroffenen Steuerjahres standardisiert prüft. RR prüft diese Veranlagungen insbesondere auf Abweichungen
der Veranlagungsberechnungen zu den in diesen Berechnungen aufgeführten deklarierten Werten. Hierbei werden die von der Veranlagungsbehörde aufgeführten Bemerkungen in standardisierter Form kommentiert. Die/der Kundin/Kunde erhält von RR das Resultat der Prüfung sowie eine Handlungsempfehlung; die Kommunikation mit RR erfolgt via E-Mail.
2.2 Ablauf
Damit RR die zugesicherten Leistungen fristgerecht erbringen kann, ist der folgende Ablauf für die Leistungen von RR vorgesehen:
2.3 Leistungsumfang
RR stützt sich bei der Prüfung der Veranlagung auf die in der Veranlagung aufgeführten (deklarierten und veranlagten) Werte und hat keine Kenntnis von der eingereichten Steuerdeklaration. RR prüft die Veranlagungen auf Abweichungen zwischen den aufgeführten deklarierten und den aufgeführten veranlagten Werte und erläutert allfällige Kommentare der Veranlagungsbehörde in standardisierter Form. Zudem erfolgt eine Überprüfung der Steuerberechnung aufgrund der deklarierten Werte. RR hat dabei keine Kenntnis des Zivilstandes oder der Religionszugehörigkeit sowie der Anzahl Kinder der Kundin/des Kunden. Das Honorar umfasst die Prüfung der Steuerveranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer des Hauptsteuerdomizils eines Steuerjahres. Veranlagungen allfälliger Nebensteuerdomizile sind nicht Bestandteil des vorliegenden Vertrags.
Die Handlungsempfehlung von RR führt auf, ob Aufrechnungen vorgenommen wurden, ob eine von der Steuerbehörde vorgenommene Aufrechnung nachvollziehbar bzw. plausibel erscheint und ob die Steuerberechnung aufgrund der Daten in der Veranlagungsverfügung korrekt ist. Zudem wird bei vorhandenen Aufrechnungen kommentiert, ob eine Einsprache aufgrund der zu erwartenden Steuerfolgen und des damit verbundenen Aufwands angemessen erscheint.
RR hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer einer Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde. Die Prüfung von RR erfolgt innert der Einsprachefrist, sobald die Veranlagung von der zuständigen Steuerbehörde an RR zugestellt wurde.
Weder die Ausarbeitung einer allfälligen Einsprache noch die detaillierte manuelle Prüfung der vorliegenden Veranlagung resp. Sichtung der eingereichten Steuererklärung samt Beilagen ist Bestandteil des vorliegenden Vertrags. Die Kundin/der Kunde erlaubt Red Leafs jedoch aufgrund der gewonnen Erkenntnisse eine entsprechende Offerte zu unterbreiten.
Red Leafs haftet für nicht für allfällige Versäumnisse des Kunden, insbesondere nicht dafür, dass der Kunde nicht auf Einforderungen von der Steuerbehörde reagiert. Formulieren, Ausarbeiten von Einsprachen und Eingaben an die Steuerbehörden sowie weitergehende Kommunikation mit den Steuerbehörden sind nicht Bestandteils des vorliegenden Vertrags.
2.4 Pflichten des Kunden
Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, die Bezahlung des Honorars von CHF 50.00 (umfasst die Dienstleistungen gemäss Ziffer 2.3 für ein Steuerjahr) online an Red Leafs zu bezahlen. Zudem ist die Kundin / der Kunde zur Rücksendung der Vollmacht und zur Überprüfung der darin aufgeführten Daten auf Korrektheit und zur Erteilung sämtliche Auskünfte verpflichtet, die nötig sind, damit RR und Red Leafs die zugesicherten Leistungen erbringen können. Zudem verpflichtet sich die Kundin / der Kunde auf Anfrage von RR, Red Leafs eine Kopie der eingereichten Steuer samt Beilagen zu Verfügung zu stellen. Die Bezahlung des Honorars sowie die Zustellung der rechtsgültigen Vollmacht sind zwingende Voraussetzungen, damit RR die in diesem Vertrag festgehaltenen Leistungen erbringt.
Die Kundin / der Kunde ist verantwortlich dafür, dass er/sie während der gesamten Vertragsdauer über ein gültige E-Mail-Adresse verfügt und unter dieser erreichbar ist.
3. Kundendaten
Kundendaten sind Daten, die die Kundin / der Kunde Red Leafs zur Verfügung stellt und die vom Steueramt an Red Leafs übermittelt werden. Die Daten werden von Red Leafs vertraulich behandelt.
Die Kundin / der Kunde ist sich bewusst, dass Red Leafs Kundendaten und/oder Benutzerdaten nicht prüft, validiert oder ändert und dies auch nicht vornehmen kann.
Red Leafs bearbeitet ausschliesslich Personendaten der Kundin um:
Red Leafs gibt Daten von Kundinnen und Kunden nicht an Dritte weiter, darf diese jedoch für interne und eigene Marketingzwecke verwenden.
4. Entgelt für die Nutzung des von Robin Right
4.1 Gebühr für die Nutzung von RR
Die Nutzungsgebühr von RR von CHF 50.00 umfasst die Prüfung der definitiven Steuerveranlagungen für die Kantons- und Gemeindesteuer sowie die direkte Bundessteuer eines Steuerjahres einer steuerpflichtigen Person. Da Ehepaare in der Schweiz normalerweise gemeinsam besteuert werden, umfasst die Nutzungsgebühr von RR von CHF 50.00 bei gemeinsam besteuerten Ehegatten die Veranlagung beider Ehegatten. Bei der Registrierung haben die Ehegatten die korrekten Daten beider Ehegatten zu erfassen.
4.2 Steuern und Abgaben
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Zahlungsmodalitäten
Die Kundin / der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsgebühr von RR online bei der Registrierung oder durch Banküberweisung zu bezahlen. RR wird erst tätig, wenn die Zahlung auf dem Konto der Red Leafs eingegangen ist.
5. Weitere Leistungen von Red Leafs
Red Leafs kann der Kundin dem Kunden z. B. für eine Einsprache weitere Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung anbieten. Diese Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
6. Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung von Red Leafs ausgeschlossen.
Insbesondere haftet Red Leafs nicht, für Angaben der die Kundin / des Kunden gegenüber der Steuerbehörde respektive für die korrekte und vollständige Steuerdeklaration der Kundin / des Kunden.
Die Kundin / der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass die Prüfungshandlungen von RR eine weitgehend standardisierte Prüfung der von der Steuerbehörde zugestellten Veranlagungsverfügungen ohne weitere Detailprüfung beinhaltet und eine individuelle Rechts- und Steuerberatung unter keinen Umständen ersetzt.
RR haftet nicht für allfällige Versäumnisse des Kunden, insbesondere nicht dafür, dass der Kunde nicht auf Einforderungen von der Steuerbehörde reagiert. Formulieren, Ausarbeiten von Einsprachen und Eingaben an die Steuerbehörden sind nicht Bestandteils des vorliegenden Vertrags.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass er während der gesamten Vertragsdauer über ein gültige E-Mail-Adresse verfügt und unter dieser erreichbar ist.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Vertragsdauer
Dieser Vertrag tritt in Kraft im Zeitpunkt, indem die Kundin der Kunde bei der Registrierung auf www.steuerrechnung.com das Kästchen “Ich stimme dem Vertrag über die Nutzung von Robin Right” anklickt und die Nutzungsgebühr von CHF 50.00 auf dem Konto von RR eingegangen ist. Er umfasst die Prüfung der definitiven Steuerveranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer für eine Steuerperiode.
RR haftet nicht für allfällige Versäumnisse des Kunden, insbesondere nicht dafür, dass der Kunde nicht auf Einforderungen von der Steuerbehörde reagiert. Formulieren, Ausarbeiten von Einsprachen und Eingaben an die Steuerbehörden sind nicht Bestandteils des vorliegenden Vertrags.
7.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Red Leafs behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn zu vermuten ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen von der Kundin / dem Kunden nicht eingehalten werden.
7.3 Folgen der Kündigung
Red Leafs erstattet der Kundin / dem Kunden keine Nutzungsgebühr zurück, wenn Red Leafs den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt materiellem liechtensteinischem Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Red Leafs.
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